Writers-in-Exile-Netzwerk des Internationalen P.E.N.

Absichtserklärung

Das Writers-in-Exile-Netzwerk ist ein Projekt des Internationalen P.E.N.

Das Netzwerk setzt sich für Schriftstellerinnen und Schriftsteller ein, die ins Exil gezwungen wurden. Wir stehen unseren exilierten Kolleginnen und Kollegen beratend und mit sachdienlichen Informationen zur Seite, um ihnen die persönliche und professionelle Eingliederung in einem sicheren Land zu erleichtern. Die Gründung des P.E.N. Writers-in-Exile-Netzwerks dient dem intensiven Austausch von Informationen und Erfahrungen im Rahmen der Writers-in-Exile-Arbeit zwischen den Mitgliedszentren des Internationalen P.E.N. und soll dazu beitragen, daß die Probleme, denen sich exilierte Autorinnen und Autoren gegenübergestellt sehen, auf regionaler wie internationaler Ebene ins öffentliche Bewußtsein gebracht werden.
Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus anderen Ländern bereichern und beleben die Kulturen, in denen sie Aufnahme finden. Das Writers-in-Exile-Netzwerk entstand als Antwort auf die steigende Zahl unserer Kolleginnen und Kollegen, die vor Verfolgung und Todesdrohungen fliehen müssen. Zum einen ist es unser Ziel, ihnen beizustehen, daß sie sich in einer fremden Umwelt etablieren und eingewöhnen können, und zum anderen wollen wir sie bei der Wiederaufnahme ihrer Karrieren als Schreibende unterstützen. Erforderlich ist zu diesem Zweck u.a. die Einrichtung und Unterhaltung einer Datenbank in einem Clearing Center, das zu Beginn in einem der Mitgliedszentren des Netzwerks angesiedelt wird.

Verabschiedet auf dem Internationalen P.E.N.- Kongreß in Moskau, Mai 2000

Einleitung

Auch wenn das Writers-in-Exile-Netzwerk des Internationalen P.E.N. erst Ende der neunziger Jahre gegründet wurde, können der Internationale P.E.N. und viele seiner Mitgliedszentren - über ihre weltweiten Bemühungen für inhaftierte und verfolgte Schriftstellerinnen und Schriftsteller hinaus - bereits auf eine lange Tradition aktiver Hilfe für exilierte Kolleginnen und Kollegen zurückblicken und stehen seit langem in informellem Kontakt untereinander. Die Art der praktischen Beratung und Unterstützung unterscheidet sich von Fall zu Fall, von Zentrum zu Zentrum, von Land zu Land. Die Existenz des Netzwerks garantiert eine engere Kooperation und einen intensiveren Austausch von Informationen über exilbezogene Themen zwischen den P.E.N.-Zentren. Es dürfte die Bandbreite der Hilfeleistungen erweitern, die wir all denen anbieten können, die plötzlich und unter schwierigsten Umständen einen völlig neuen Anfang wagen müssen, in einer ihnen unbekannten Kultur, in einer Sprache, die ihnen fremd ist.

Was bedeutet Exil für Schreibende?

Keine Schriftstellerin, kein Schriftsteller trennt sich freiwillig von Familie, Freunden, dem Zuhause, dem eigenen Land, bricht ohne äußeren Zwang den Kontakt ab zur eigenen Leserschaft, jeglichen Publikationsmöglichkeiten und dem kulturellen und sprachlichen Umfeld, das ihr oder sein Schreiben geformt hat. In vielen Teilen der Welt jedoch haben Bedrohung und Verfolgung von SchriftstellerInnen und JournalistInnen derart zugenommen, daß Gefahr und Verzweiflung ihnen keine andere Wahl lassen als die Flucht ins Exil anzutreten, die Flucht in eine unbekannte Zukunft.
Welches Land wird sie aufnehmen? Wo wird es ihnen gelingen, in Freiheit und Sicherheit von Neuem anzufangen? Wie sollen sie überleben, eine bezahlbare Wohnung finden, für sich und ihre nächsten Angehörigen sorgen? Wer hilft ihnen im Krankheitsfall oder wenn die Traumata von Gefängnis, Folter und Flucht sich nicht verscheuchen lassen? Werden sie die neue Sprache gut genug erlernen können, daß sie zumindest zum täglichen Kommunikationsmittel wird? Werden sie in ihrer Umgebung und unter den Schriftstellerkollegen Freunde gewinnen? Mehr noch, wird es ihnen gelingen, wieder in ihrem gewählten Beruf Fuß zu fassen? In welcher Sprache sollen sie schreiben? In ihrer Muttersprache, ohne die Möglichkeit zu veröffentlichen, ohne Zugang zu ihrer Leserschaft, ohne große Hoffnung, ihr Werk je in Übersetzung zu sehen? In einer Sprache, die sie erst erlernen müssen?

Die generelle Hilfestellung, die alle P.E.N.-Zentren anbieten

Seit seiner Gründung hat der Internationale P.E.N., haben seine Mitgliedszentren auf allen Kontinenten es sich zur Pflicht gemacht, verfolgten und exilierten KollegInnen zu helfen. Insbesondere die Exilzentren - seit 1934 in Zeiten entstanden, in denen SchriftstellerInnen und Journalistlnnen in großer Zahl aus verschiedenen Regionen der Welt flüchten mußten - bieten ihren ausgebürgerten oder vertriebenen Schicksalsgenosslnnen eine intellektuelle Heimat.
Die meisten P.E.N.-Zentren und eine große Anzahl ihrer Mitglieder haben sich im Verlauf der jüngsten Geschichte den Hilferufen ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht verschlossen, haben ihnen mit Rat und Tat zur Seite gestanden, sich bei Ämtern und Behörden für sie eingesetzt, Kontakte zu Sozialdiensten hergestellt, kurz- oder langfristige Stipendien besorgt, juristischen und medizinischen Beistand organisiert und haben alles in ihrer Macht stehende unternommen, ihren exilierten Kolleginnen und Kollegen Mut zu machen und ihnen die persönliche und berufliche Eingliederung in einer ihnen fremden Welt zu erleichtern.

Rechtliche Voraussetzungen

Viele Faktoren entscheiden über den Rechtsstatus, den exilierte SchriftstellerInnen in ihrem Asylland erlangen können. Mag sein, daß ihres Landes vertriebene SchriftstellerInnen und JournalistInnen den Beweis einer politisch begründeten Verfolgung leichter antreten können, doch auch sie unterstehen wie alle Vertriebenen den geltenden Rechtsbestimmungen. Einwanderungsgesetze, Rechtsgrundlagen für die Anerkennung politischer Flüchtlinge und Asylverfahren variieren von Land zu Land. In den meisten Ländern jedoch gelten Sonderregelungen, die folgende Personen bevorzugt behandeln:

1) nächste Angehörige von Personen, die sich legal im Lande aufhalten, i.e. von Personen, die als politisch Verfolgte anerkannt sind oder aus anderen Gründen Aufenthaltsrecht genießen, einschließlich das Recht, mit ihrer Familie wiedervereint zu werden

2) Flüchtlinge aus Kriegsgebieten oder Ländern, in denen Bürgerkrieg herrscht, und

3) politisch Verfolgte

Einwanderung: In traditionellen Einwanderungsländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Neuseeland regeln seit langem bestehende Gesetze Zuwanderungsmöglichkeiten und -verfahren. In diesen Ländern erhalten Exilierte normalerweise ein permanentes Aufenthaltsrecht, zeitbegrenzte Aufenthaltsbewilligungen sind nicht üblich. (Angesichts der anschwellenden Flüchtlingsströme kommt es jedoch auch in einigen dieser Länder zu Gesetzesänderungen. So hat Australien z.B. kurz- und mittelfristige Aufenthaltsbewilligungen neu eingeführt.)
Beschränkte Aufenthaltsbewilligung oder permanente Aufenthaltserlaubnis: Einige der Länder, die nicht traditionell zu den Einwanderungsländern gehören, sich jedoch seit einiger Zeit einem anschwellenden Zustrom von Migranten und Zufluchtsuchenden gegenübersehen, wie z.B. Deutschland, planen die Verabschiedung formeller Einwanderungsgesetze. Die Aufnahme von Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden wird in diesen Ländern bisher auf der Basis von Gesetzen geregelt, die ein zeitlich begrenztes, kurz-, mittel- oder langfristiges Asylrecht oder aber auch eine permanente Aufenthaltserlaubnis ermöglichen. Dies betrifft zahlreiche Staaten in vielen Teilen der Welt, vor allem aber auch die Mehrheit der europäischen Länder.
Politisches Asyl: Im europäischen Kontext ist aufgrund der engen geographischen Nachbarschaft zahlreicher Nationalstaaten die Entscheidung, in welchem Land Bleiberecht, Flüchtlingsstatus oder Asyl beantragt werden soll, besonders kompliziert und kritisch. Mit der Dubliner Konvention und dem Schengener Abkommen (von 1990) wurde den Unterzeichnerstaaten ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen für die Gewährung von Asyl abgesteckt, wurden eine Anzahl von Verfahrensregeln verabschiedet, die für alle Vertragsstaaten verbindlich sind. Um zu vermeiden, dass Asylsuchende und politisch Verfolgte aus einem als “unsicher“ klassifizierten Land von einem Vertragsstaat zum anderen weitergereicht werden, darf ein Asylverfahren nur in einem einzigen Land des Schengener Raums beantragt werden, und zwar generell in dem Mitgliedsland, das der Asylsuchende zuerst betreten hat. Trifft ein Asylsuchender in einem Mitgliedsland ein, ist jedoch im Besitz eines Visums für ein anderes Land des Schengener Raums, so liegt die Zuständigkeit bei dem Land, das ein Visum ausgestellt hat. Das Asylverfahren muß dort durchgeführt werden. Haben mehrere Länder des Schengener Raums dem Einreisenden Visen erteilt, obliegt die Durchführung des Asylverfahrens dem Land, dessen Visum zuletzt abläuft. Asylsuchenden, die mit einem Besuchervisum in ein europäisches Land eingereist sind, wird in den meisten Fällen das Recht auf Einleitung eines Asylverfahrens verweigert. Sie werden gezwungen sein, entweder in das Land, in dem ihre Reise begonnen hat, oder in ihren Herkunftsstaat zurückzukehren. Eventuell können sie zu einem späteren Zeitpunkt jedoch wieder einreisen und Asyl beantragen. Halten sich Flüchtlinge illegal in einem europäischen Land auf, liegt die Zuständigkeit für eine Entscheidung über ihren Status bei dem Land des Schengener Raums, über dessen Außengrenzen sie zuerst in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien eingereist ist. Die Weiterreise in ein anderes Land ist nach illegaler Einreise nicht zulässig. Bei einer illegalen Einreise aus einem Land, das dem Schengener Raum nicht angehört, droht den Flüchtlingen entweder Abschiebung in das Land, aus dem sie eingereist sind, oder in ihr Herkunftsland. Von Bürgen unterstützte Einreise: Während in einigen Ländern wie den USA und Kanada private, unternehmerische, institutionelle oder staatliche Bürgschaften dem Exilsuchenden eine permanente Aufenthaltserlaubnis (Einwanderung) sichern, bestehen diese Möglichkeiten in anderen Teilen der Welt nicht. Vielerorts, z.B. in Europa, garantieren offizielle Stipendien lediglich eine befristete Aufenthaltsbewilligung, die mit dem Ablauf des Stipendiums erlischt.

Unterhalt

Einwanderer: In der Mehrheit der traditionellen Einwanderungsländer genießen Immigranten (d.h. auch als politisch Verfolgte anerkannte Personen) - mit Ausnahme einiger aktiver und passiver politischer Privilegien - die gleichen Rechte wie angestammte Bürger des Landes. Sie übernehmen jedoch gleichzeitig dieselben Pflichten, d. h. es wird von ihnen erwartet, daß sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. In Notzeiten haben sie jedoch auch gleichermaßen Zugang zu Sozial- und Wohlfahrtsleistungen. Über die generellen Schwierigkeiten der Eingewöhnung und Eingliederung in eine fremde Kultur hinaus müssen sich immigrierte SchriftstellerInnen und JournalistInnen dem beruflichen Wettbewerb stellen. Sie sind denselben Problemen und Herausforderungen ausgesetzt wie ihre einheimischen Berufskollegen, die in den seltensten Fällen allein vom Schreiben leben können, sondern sich andere Erwerbsquellen erschließen müssen, um sich und ihre Familien zu ernähren.
Asylbewerber: Asylsuchende befinden sich in einer weitaus heikleren Situation. In vielen Teilen der Welt, einschließlich in Europa, ziehen sich Asylverfahren über einen langen Zeitraum hin - in einigen Fällen dauern sie bis zu fünf Jahre. In dieser Zeit ist es den Flüchtlingen nicht möglich, frei zu wählen, wo und wie sie leben. Bestenfalls stellen staatliche oder städtische Behörden ihnen Wohnraum in einem Mietshaus zur Verfügung, oft wird ihnen Obdach in einer Sammel- oder Containerunterkunft zugewiesen. Darüber hinaus erhalten sie von den Sozialämtern ein Minimum an finanziellen Mitteln zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts, bzw. Gutscheine für Nahrungsmittel und Kleidung sowie den Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung. In einigen Staaten können Familienmitglieder getrennt, in verschiedenen Teilen des Landes untergebracht werden. In den meisten Fällen ist Asylbewerbern während der gesamten Dauer ihres Asylverfahrens nicht erlaubt, zu arbeiten und sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Ihre Bewegungsfreiheit ist begrenzt, d.h. ohne Sondererlaubnis dürfen sie sich weder innerhalb des Asyllandes frei bewegen, noch dürfen sie das Land verlassen.
Von Bürgen unterstützte Einreise: Es darf angenommen werden, daß im Falle von Exilanten, die in der privilegierten Lage sind, mittels einer wie immer gearteten Bürgschaft als Immigranten in ein Land einzureisen, das Problem einer eventuell notwendigen finanziellen Unterstützung gelöst ist, zumindest im Anfangsstadium. Diejenigen, die ein zeitlich begrenztes Stipendium in Anspruch nehmen, werden während der Zeit, in der ihnen diese finanzielle Unterstützung sicher ist, keine Not leiden. Sollte im Anschluß daran eine Rückkehr in das Herkunftsland ausgeschlossen sein und sollte ihnen die Möglichkeit verwehrt bleiben, als politisch Verfolgte anerkannt zu werden oder um Asyl nachzusuchen, sind sie gezwungen, nach anderen Optionen zu suchen, d.h. sie müssen eine neue, sichere Zufluchtsstätte in einem anderen Land finden.

Einige repräsentative Beispiele für die Hilfe, die Mitgliedszentren des internationalen P.E.N. Writers-in-Exile-Netzwerks anbieten können

P.E.N.-Zentren, deren Mitgliedschaft sich zumeist aus exilierten Schriftstellern zusammensetzt

Seit seiner Gründung steht das Center for Writers-in-Exile-American Branch, eine von drei existierenden Zweigstellen des 1952 entstandenen Zentrums für Schriftsteller im Exil, den in die USA eingewanderten Kollegen beratend zur Seite. Zwar verfügt dieses Zentrum aufgrund seiner relativ kleinen und über das ganze Land verstreuten Mitgliedschaft über keine finanziellen Mittel, doch werden den neu ankommenden Exilschriftstellerlnnen jeweils Landsleute aus den Reihen des Zentrums als Kontaktpersonen vermittelt, die ihnen in allen Fragen der Eingewöhnung zur Seite stehen, nicht nur was den persönlichen Bereich anbetrifft (bei bürokratischen, medizinischen und anderen Problemen), sondern auch den professionellen (bei der kulturellen Integration, mit Kontakten zu Verlagen etc.).
Das New Yorker Center of Chinese-Speaking Writers Abroad (das Mitte der siebziger Jahre gegründete und 1993 reorganisierte frühere “Zentrum chinesischer Schriftsteller im Ausland“) setzt sich vor allem aus langjährigen U.S. Staatsbürgern und Einwohnern chinesischer Herkunft zusammen. Weniger als ein Viertel der Mitgliedschaft zählt im eigentlichen Sinne zu den Schriftstellern im Exil. Fast alle Mitglieder gehen unterschiedlichen Berufen nach, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Zentrum wird von keiner offiziellen Seite in irgendeiner Art finanziell unterstützt und unterhält sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Persönliche und professionelle Hilfestellung für neuexilierte Kollegen wird individuell von den Mitgliedern des Zentrums geleistet, die in engem Kontakt mit chinesischen Menschenrechtsgruppen stehen. Wo immer möglich, setzt sich das Zentrum für die Interessen seiner exilierten Kollegen ein und veranstaltet Lesungen und Podiumsdiskussionen zum Thema Exilliteratur.

P.E.N.-Zentren in traditionellen Einwanderungsländern

Das Kanadische P.E.N.-Zentrum in Toronto richtete 1997 ein eigenes Writers-in-Exile-Komitee ein. Mit seinem im März 2000 in zweiter Auflage erschienenen Handbook for Writers & Other Literary Professionals Living in Exile in Canada (Handbuch für SchriftstellerInnen und andere literarische Berufsgruppen, die in Kanada im Exil leben) bietet das kanadische P.E.N.-Zentrum ein weites Spektrum an allgemeinen Informationen, praktischen Ratschlägen, nützlichen, die Arbeitsweise des kanadischen Literaturmarkts betreffenden Hinweisen und Anschriften. Es gibt darüber hinaus ausführlich Auskunft über Hilfemöglichkeiten, die dem Zentrum für neu immigrierte Kollegen zur Verfügung stehen. Exilierte Schriftsteller, die mit Unterstützung des Kanadischen P.E.N. als staatlich anerkannte politisch Verfolgte im Lande eintreffen, erhalten ein Jahr lang finanzielle Unterstützung sowie die notwendigen Einrichtungsgegenstände, werden am Flughafen abgeholt und in vorübergehende Quartiere begleitet. Winterkleidung wird, wenn nötig, ebenfalls gestellt. Ein Mitglied des Kanadischen P.E.N. steht als Kontaktperson zur Verfügung, hilft bei der Beschaffung der zum Leben und Arbeiten erforderlichen Papiere und Unterlagen, berät bei Wohnungssuche, der Wahl der Schule für die Kinder, während oder nach der einjährigen finanzierten Eingewöhnungsphase bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und bei der Entscheidung über intensive Sprachkurse, die für die Suche nach einer Anstellung von größter Bedeutung sind. Darüber hinaus geben Mitglieder des Kanadischen P.E.N. detaillierte Hinweise zu Publikationsmöglichkeiten und -praktiken, helfen den Kollegen, einen Publikationsplan zu erstellen, beraten in Übersetzungsfragen, vermitteln Kontakte zu Übersetzern etc. Auch haben sich Einführungsschreiben des Kanadischen P.E.N.-Zentrums bei der Zusendung von Manuskripten an Zeitschriften, Verleger und Literaturagenten als sehr nützlich erwiesen. Gelegentlich veranstaltet das Zentrum Workshops oder Lesungen, bei denen exilierte Schriftsteller der Öffentlichkeit vorgestellt werden, oder es gelingt, eine Kollegin oder einen Kollegen als “exiled writer in residence“ an ein kanadisches College zu vermitteln. Auch exilierte Schriftsteller, die ohne die Hilfe des Kanadischen P.E.N. ins Land kommen, sind willkommen, dem Zentrum als Mitglieder beizutreten. Da es sich im Falle des Kanadischen P.E.N. um ein kleines Zentrum handelt, kann dieser zweiten Gruppe exilierter Schriftsteller leider nicht die gleiche direkte Unterstützung angeboten werden wie der erstgenannten, so daß sie an Organisationen weitervermittelt werden, die sich für die Belange von Neuankömmlingen einsetzen.

P.E.N.-Zentren in Ländern, die bisher nicht zu den Einwanderungsnationen gehörten

Das Writers-in-Exile-Komitee des Schwedischen P.E.N. entstand im Frühjahr 2000. Seit vielen Jahren jedoch unterstützt das Zentrum ad hoc in Schweden exilierte Kollegen, vermittelt ihnen Rechtsbeistand, befaßt sich mit Einzelfällen, setzt sich generell für die Belange der Exilierten und in Asylverfahren ein. Es interveniert bei Regierungsstellen und Behörden, da Flüchtlinge betreffende Gesetze, auch wenn sie den internationalen Konventionen entsprechen, in Schweden - wie in weiten Teilen Europas - von den Behörden oft nur im engsten Sinne ausgelegt werden. Zwar haben Exilschriftsteller Zugang zu denselben Hilfeleistungen, die allen Flüchtlingen zur Verfügung stehen, doch der Schwedische P.E.N. kann darüber hinaus gezielt durch die Vergabe des jährlichen Tucholsky-Preises helfen. Dieser Preis wird vom schwedischen Kulturministerium finanziert, jedoch vom Schwedischen P.E.N. in Eigenverantwortung vergeben und erlaubt einem Schriftsteller oder einer Schriftstellerin eine ungestörte Zeit des Schreibens, frei von finanziellen Zwängen. Im Jahresturnus vergibt zudem die Stadt Stockholm seit 1998 ein Stipendium (einschließlich Wohnung und Unterhaltskosten) an jeweils einen exilierten Schriftsteller. Auch dieses Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit dem schwedischen P.E.N.-Zentrum umgesetzt. In Ausnahmefällen hat der Schwedische P.E.N. private Förderung einzelner bedürftiger Exilschriftsteller arrangieren können. Darüber hinaus können schwedische Schriftsteller ebenso wie Schriftsteller im schwedischen Exil Stipendien beim Schwedischen Schriftstellerfonds beantragen, die ein Minimumgehalt garantieren. Während auf den Gebieten Gesundheitsfürsorge, Versicherung und dem Erlernen der schwedischen Sprache Unterstützung seitens des schwedischen Staates gewährleistet ist, muß jeder Flüchtling sich selbst um private finanzielle Unterstützung bemühen, wenn er oder sie Zugang zu Folter- und Traumazentren benötigt, deren Beurteilung oft bei Asylprozessen als Beweismaterial herangezogen wird. 1999 initiierte der Schwedische P.E.N. eine die “Wasserstelle“ genannte, monatliche Veranstaltung, bei der schwedische und immigrierte Schriftsteller und bildende Künstler mit dem Publikum ins Gespräch kommen. Wie auf jedem von Wettbewerb gekennzeichneten Literaturmarkt hat auch in Schweden der P.E.N. nur begrenzte Möglichkeiten, Veröffentlichungen in einer Fremdsprache oder in Übersetzung zu fördern, verweist jedoch stets an Personen oder Organisationen, die dabei Hilfestellung leisten können.
Im Jahre 1999 wurde dem Deutschen P.E.N. vom erstmals ernannten Staatsminister für Kultur und Medien die Durchführung eines Writers-in-Exile-Programms anvertraut. Mit den finanziellen Mitteln, die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden, konnte der Deutsche P.E.N. bislang vierzehn exilierte SchriftstellerInnen und JournalistInnen in sechs deutschen Städten unterbringen. Das Programm umfaßt Anmietung und Einrichtung der Wohnungen, die Übernahme von Kranken- und anderen Versicherungen sowie die Zahlung von Lebenshaltungskosten an die jeweils sechs Stipendiatlnnen. In einem besonderen Fall mußten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen und finanziert werden. Die Stipendien werden jeweils für ein Jahr vergeben, können jedoch verlängert werden, wenn eine sichere Rückkehr in das Herkunftsland oder eine unabhängige Integration in das Leben in Deutschland außer Frage stehen. Nach Möglichkeit unterstützen Mitglieder des Deutschen P.E.N. die Geschäftsstelle in Darmstadt, stellen sich als Kontaktpersonen und Berater für die Stipendiaten zur Verfügung. Eine Anzahl weiterer deutscher Städte hat sich dem P.E.N.-Programm angeschlossen, andere befinden sich noch in der Planungsphase. Die jeweils einjährigen, Miete, Lebenshaltungskosten und Versicherung umfassenden Stipendien an Exilautorlnnen werden in diesen Fällen aus den städtischen Haushalten finanziert, während der P.E.N. eine beratende Funktion übernommen hat. Allen Programmteilnehmern wurde dringend empfohlen, die deutsche Sprache zu erlernen, damit ihnen die Integration in ihre neue kulturelle Umgebung leichter fällt. Wann immer möglich, nehmen sie an den Aktivitäten des P.E.N.-Zentrums Deutschland teil, das Zentrum vermittelt ihnen Einladungen Dritter zu Veranstaltungen, Workshops, Diskussionen und Lesungen und bezieht sie generell in seine Kampagnen zu Writers-in-Prison- und Writers-in-Exile-Themen ein. Eine Ende des Jahres 2000 erschienene deutschsprachige P.E.N.-Broschüre stellt sechs Stipendiatlnnen mit einem je 10-seitigen Auszug aus ihren Arbeiten und einen literarischen Kurzportrait vor, in der Hoffnung, eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen und eventuell auch Übersetzer und Verlage auf sie aufmerksam zu machen. Eine neue Broschüre wird im Herbst 2005 erscheinen. In seinen Bemühungen für Writers-in-Exile profitiert der Deutsche P.E.N. in nicht geringem Maße von der engen Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die sich für verfolgte und exilierte Kolleginnen und Kollegen einsetzen, sowie von einem ständigen Austausch mit privaten oder staatlich finanzierten Institutionen und Stiftungen, die Stipendien vergeben oder Schreibenden eine temporäre Bleibe anbieten, wo sie ungestört und in Sicherheit arbeiten können. Darüber hinaus stellt der enge Erfahrungs- und Gedankenaustausch mit anderen europäischen und außereuropäischen P.E.N.-Zentren eine wesentliche Bereicherung für die Writers-in-Exile-Arbeit des P.E.N.-Zentrums Deutschland dar.

Ausblick

Bei allem, was die P.E.N.-Zentren weltweit für ihre verfolgten und ins Exil getriebenen Kolleginnen und Kollegen unternehmen und erreichen konnten, an den grundsätzlichen Problemen hat sich wenig geändert. Die Herausforderungen an die Hilfsbereitschaft zum Schutz Verfolgter sind in vielen Teilen der Welt zahlreicher und vielfältiger geworden, die Bemühungen selbst schwieriger. Schreibende, die sich in ihren Ländern unter repressiven Regimen für Demokratie und die Freiheit des Wortes einsetzen, werden in zunehmendem Maße in ihrer Arbeit eingeschränkt, unter Druck gesetzt, mit Haftstrafen, Folter, sogar mit dem Tode bedroht. Zudem haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Verfolgungsmuster stark verändert. In vielen Ländern auf allen Kontinenten, in denen Geheimdienste, Milizen, Mafiastrukturen, Drogenkartelle, Bürgerkriegsparteien, Warlords und Wirtschaftsinteressen der Zentralregierung die Macht streitig machen, nimmt die Selbstjustiz ein bisher unvorstellbares Ausmaß an. Die hohe Zahl derer, die physisch bedroht, verletzt oder ermordet werden, haben das Schreiben gegen Gewalt und Unrecht zu einer täglichen Bedrohung an Leib und Leben werden lassen. Und die staatlichen Behörden nehmen diese Entwicklung entweder in Kauf, weil ihnen die Mittel zum Schutz der Opfer und zur Strafverfolgung der Täter fehlen, oder sie bedienen sich dieser Elemente für ihre eigenen Zwecke. Vielen der Verfolgten bleibt kaum eine andere Wahl als die Flucht und der schwierige Neuanfang in einem unbekannten Land, in einer fremden Kultur. Zwar können zeitlich begrenzte Hilfsangebote die Bedrohten für einige Monate oder ein Jahr vor unmittelbaren Gefahren retten, wo aber sollen sie im Anschluß Zuflucht finden? Wie können sie sich in einer fremden Umgebung in derart kurzer Zeit einleben und Zukunftsperspektiven entwickeln? Während in einigen Ländern längerfristige Aufnahmemöglichkeiten bestehen, sind sie in anderen Ländern kaum zu finden, und besonders auf dem europäischen Kontinent wird das Exil für viele SchriftstellerInnen und JournalistInnen zu einer Folge von Kurzaufenthalten in einem Land nach dem anderen. Die besten Chancen, den exilierten Kolleginnen und Kollegen in dieser bedrohlichen Situation zu helfen, liegen in einer engen Kooperation und einem ständigen Gedanken- und Informationsaustausch zwischen den Zentren des Internationalen P.E.N. Der mögliche Erfolg unserer Arbeit jedoch hängt zum einen auch zunehmend davon ab, ob es uns gelingt, Netzwerke mit anderen nationalen und internationalen Organisationen aufzubauen, die sich ebenfalls für verfolgte und vertriebene AutorInnen und JournalistInnen einsetzen. Zum anderen wird es auf lange Sicht zu unseren Aufgaben gehören, in unseren Ländern für eine faire und liberale Interpretation der asyl- und ausländerrechtlichen Gesetze einzutreten und in allen Bevölkerungsschichten für ein größeres Verständnis der Probleme von Verfolgten und eine faire und offene, vorurteilslose Integration zu plädieren.

Karin Clark, P.E.N.-Zentrum Deutschland