Das Writers-in-Exile-Netzwerk ist ein Projekt des Internationalen P.E.N.
Das Netzwerk setzt sich für Schriftstellerinnen und Schriftsteller
ein, die ins Exil gezwungen wurden. Wir stehen unseren exilierten Kolleginnen
und Kollegen beratend und mit sachdienlichen Informationen zur Seite, um
ihnen die persönliche und professionelle Eingliederung in einem sicheren
Land zu erleichtern. Die Gründung des P.E.N. Writers-in-Exile-Netzwerks
dient dem intensiven Austausch von Informationen und Erfahrungen im Rahmen
der Writers-in-Exile-Arbeit zwischen den Mitgliedszentren des Internationalen
P.E.N. und soll dazu beitragen, daß die Probleme, denen sich exilierte
Autorinnen und Autoren gegenübergestellt sehen, auf regionaler wie internationaler
Ebene ins öffentliche Bewußtsein gebracht werden.
Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus anderen Ländern bereichern
und beleben die Kulturen, in denen sie Aufnahme finden. Das Writers-in-Exile-Netzwerk
entstand als Antwort auf die steigende Zahl unserer Kolleginnen und Kollegen,
die vor Verfolgung und Todesdrohungen fliehen müssen. Zum einen ist
es unser Ziel, ihnen beizustehen, daß sie sich in einer fremden Umwelt
etablieren und eingewöhnen können, und zum anderen wollen wir sie
bei der Wiederaufnahme ihrer Karrieren als Schreibende unterstützen.
Erforderlich ist zu diesem Zweck u.a. die Einrichtung und Unterhaltung einer
Datenbank in einem Clearing Center, das zu Beginn in einem der Mitgliedszentren
des Netzwerks angesiedelt wird.
Verabschiedet auf dem Internationalen P.E.N.- Kongreß in Moskau, Mai 2000
Auch wenn das Writers-in-Exile-Netzwerk des Internationalen P.E.N. erst Ende der neunziger Jahre gegründet wurde, können der Internationale P.E.N. und viele seiner Mitgliedszentren - über ihre weltweiten Bemühungen für inhaftierte und verfolgte Schriftstellerinnen und Schriftsteller hinaus - bereits auf eine lange Tradition aktiver Hilfe für exilierte Kolleginnen und Kollegen zurückblicken und stehen seit langem in informellem Kontakt untereinander. Die Art der praktischen Beratung und Unterstützung unterscheidet sich von Fall zu Fall, von Zentrum zu Zentrum, von Land zu Land. Die Existenz des Netzwerks garantiert eine engere Kooperation und einen intensiveren Austausch von Informationen über exilbezogene Themen zwischen den P.E.N.-Zentren. Es dürfte die Bandbreite der Hilfeleistungen erweitern, die wir all denen anbieten können, die plötzlich und unter schwierigsten Umständen einen völlig neuen Anfang wagen müssen, in einer ihnen unbekannten Kultur, in einer Sprache, die ihnen fremd ist.
Keine Schriftstellerin, kein Schriftsteller trennt sich freiwillig von Familie,
Freunden, dem Zuhause, dem eigenen Land, bricht ohne äußeren Zwang
den Kontakt ab zur eigenen Leserschaft, jeglichen Publikationsmöglichkeiten
und dem kulturellen und sprachlichen Umfeld, das ihr oder sein Schreiben
geformt hat. In vielen Teilen der Welt jedoch haben Bedrohung und Verfolgung
von SchriftstellerInnen und JournalistInnen derart zugenommen, daß Gefahr
und Verzweiflung ihnen keine andere Wahl lassen als die Flucht ins Exil anzutreten,
die Flucht in eine unbekannte Zukunft.
Welches Land wird sie aufnehmen? Wo wird es ihnen gelingen, in Freiheit und
Sicherheit von Neuem anzufangen? Wie sollen sie überleben, eine bezahlbare
Wohnung finden, für sich und ihre nächsten Angehörigen sorgen?
Wer hilft ihnen im Krankheitsfall oder wenn die Traumata von Gefängnis,
Folter und Flucht sich nicht verscheuchen lassen? Werden sie die neue Sprache
gut genug erlernen können, daß sie zumindest zum täglichen
Kommunikationsmittel wird? Werden sie in ihrer Umgebung und unter den Schriftstellerkollegen
Freunde gewinnen? Mehr noch, wird es ihnen gelingen, wieder in ihrem gewählten
Beruf Fuß zu fassen? In welcher Sprache sollen sie schreiben? In ihrer
Muttersprache, ohne die Möglichkeit zu veröffentlichen, ohne Zugang
zu ihrer Leserschaft, ohne große Hoffnung, ihr Werk je in Übersetzung
zu sehen? In einer Sprache, die sie erst erlernen müssen?
Seit seiner Gründung hat der Internationale P.E.N., haben seine Mitgliedszentren
auf allen Kontinenten es sich zur Pflicht gemacht, verfolgten und exilierten
KollegInnen zu helfen. Insbesondere die Exilzentren - seit 1934 in Zeiten
entstanden, in denen SchriftstellerInnen und Journalistlnnen in großer
Zahl aus verschiedenen Regionen der Welt flüchten mußten - bieten
ihren ausgebürgerten oder vertriebenen Schicksalsgenosslnnen eine intellektuelle
Heimat.
Die meisten P.E.N.-Zentren und eine große Anzahl ihrer Mitglieder haben
sich im Verlauf der jüngsten Geschichte den Hilferufen ihrer Kolleginnen
und Kollegen nicht verschlossen, haben ihnen mit Rat und Tat zur Seite gestanden,
sich bei Ämtern und Behörden für sie eingesetzt, Kontakte
zu Sozialdiensten hergestellt, kurz- oder langfristige Stipendien besorgt,
juristischen und medizinischen Beistand organisiert und haben alles in ihrer
Macht stehende unternommen, ihren exilierten Kolleginnen und Kollegen Mut
zu machen und ihnen die persönliche und berufliche Eingliederung in
einer ihnen fremden Welt zu erleichtern.
Viele Faktoren entscheiden über den Rechtsstatus, den exilierte SchriftstellerInnen in ihrem Asylland erlangen können. Mag sein, daß ihres Landes vertriebene SchriftstellerInnen und JournalistInnen den Beweis einer politisch begründeten Verfolgung leichter antreten können, doch auch sie unterstehen wie alle Vertriebenen den geltenden Rechtsbestimmungen. Einwanderungsgesetze, Rechtsgrundlagen für die Anerkennung politischer Flüchtlinge und Asylverfahren variieren von Land zu Land. In den meisten Ländern jedoch gelten Sonderregelungen, die folgende Personen bevorzugt behandeln:
1) nächste Angehörige von Personen, die sich legal im Lande aufhalten, i.e. von Personen, die als politisch Verfolgte anerkannt sind oder aus anderen Gründen Aufenthaltsrecht genießen, einschließlich das Recht, mit ihrer Familie wiedervereint zu werden
2) Flüchtlinge aus Kriegsgebieten oder Ländern, in denen Bürgerkrieg herrscht, und
3) politisch Verfolgte
Einwanderung: In traditionellen Einwanderungsländern wie den Vereinigten
Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Neuseeland regeln seit langem
bestehende Gesetze Zuwanderungsmöglichkeiten und -verfahren. In diesen
Ländern erhalten Exilierte normalerweise ein permanentes Aufenthaltsrecht,
zeitbegrenzte Aufenthaltsbewilligungen sind nicht üblich. (Angesichts
der anschwellenden Flüchtlingsströme kommt es jedoch auch in einigen
dieser Länder zu Gesetzesänderungen. So hat Australien z.B. kurz-
und mittelfristige Aufenthaltsbewilligungen neu eingeführt.)
Beschränkte Aufenthaltsbewilligung oder permanente Aufenthaltserlaubnis:
Einige der Länder, die nicht traditionell zu den Einwanderungsländern
gehören, sich jedoch seit einiger Zeit einem anschwellenden Zustrom
von Migranten und Zufluchtsuchenden gegenübersehen, wie z.B. Deutschland,
planen die Verabschiedung formeller Einwanderungsgesetze. Die Aufnahme von
Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden wird in diesen Ländern
bisher auf der Basis von Gesetzen geregelt, die ein zeitlich begrenztes,
kurz-, mittel- oder langfristiges Asylrecht oder aber auch eine permanente
Aufenthaltserlaubnis ermöglichen. Dies betrifft zahlreiche Staaten in
vielen Teilen der Welt, vor allem aber auch die Mehrheit der europäischen
Länder.
Politisches Asyl: Im europäischen Kontext ist aufgrund der engen geographischen
Nachbarschaft zahlreicher Nationalstaaten die Entscheidung, in welchem Land
Bleiberecht, Flüchtlingsstatus oder Asyl beantragt werden soll, besonders
kompliziert und kritisch. Mit der Dubliner Konvention und dem Schengener
Abkommen (von 1990) wurde den Unterzeichnerstaaten ein gemeinsamer rechtlicher
Rahmen für die Gewährung von Asyl abgesteckt, wurden eine Anzahl
von Verfahrensregeln verabschiedet, die für alle Vertragsstaaten verbindlich
sind. Um zu vermeiden, dass Asylsuchende und politisch Verfolgte aus einem
als “unsicher“ klassifizierten Land von einem Vertragsstaat zum
anderen weitergereicht werden, darf ein Asylverfahren nur in einem einzigen
Land des Schengener Raums beantragt werden, und zwar generell in dem Mitgliedsland,
das der Asylsuchende zuerst betreten hat. Trifft ein Asylsuchender in einem
Mitgliedsland ein, ist jedoch im Besitz eines Visums für ein anderes
Land des Schengener Raums, so liegt die Zuständigkeit bei dem Land,
das ein Visum ausgestellt hat. Das Asylverfahren muß dort durchgeführt
werden. Haben mehrere Länder des Schengener Raums dem Einreisenden Visen
erteilt, obliegt die Durchführung des Asylverfahrens dem Land, dessen
Visum zuletzt abläuft. Asylsuchenden, die mit einem Besuchervisum in
ein europäisches Land eingereist sind, wird in den meisten Fällen
das Recht auf Einleitung eines Asylverfahrens verweigert. Sie werden gezwungen
sein, entweder in das Land, in dem ihre Reise begonnen hat, oder in ihren
Herkunftsstaat zurückzukehren. Eventuell können sie zu einem späteren
Zeitpunkt jedoch wieder einreisen und Asyl beantragen. Halten sich Flüchtlinge
illegal in einem europäischen Land auf, liegt die Zuständigkeit
für eine Entscheidung über ihren Status bei dem Land des Schengener
Raums, über dessen Außengrenzen sie zuerst in das Hoheitsgebiet
der Vertragsparteien eingereist ist. Die Weiterreise in ein anderes Land
ist nach illegaler Einreise nicht zulässig. Bei einer illegalen Einreise
aus einem Land, das dem Schengener Raum nicht angehört, droht den Flüchtlingen
entweder Abschiebung in das Land, aus dem sie eingereist sind, oder in ihr
Herkunftsland. Von Bürgen unterstützte Einreise: Während in
einigen Ländern wie den USA und Kanada private, unternehmerische, institutionelle
oder staatliche Bürgschaften dem Exilsuchenden eine permanente Aufenthaltserlaubnis
(Einwanderung) sichern, bestehen diese Möglichkeiten in anderen Teilen
der Welt nicht. Vielerorts, z.B. in Europa, garantieren offizielle Stipendien
lediglich eine befristete Aufenthaltsbewilligung, die mit dem Ablauf des
Stipendiums erlischt.
Einwanderer: In der Mehrheit der traditionellen Einwanderungsländer
genießen Immigranten (d.h. auch als politisch Verfolgte anerkannte
Personen) - mit Ausnahme einiger aktiver und passiver politischer Privilegien
- die gleichen Rechte wie angestammte Bürger des Landes. Sie übernehmen
jedoch gleichzeitig dieselben Pflichten, d. h. es wird von ihnen erwartet,
daß sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. In Notzeiten haben
sie jedoch auch gleichermaßen Zugang zu Sozial- und Wohlfahrtsleistungen. Über
die generellen Schwierigkeiten der Eingewöhnung und Eingliederung in
eine fremde Kultur hinaus müssen sich immigrierte SchriftstellerInnen
und JournalistInnen dem beruflichen Wettbewerb stellen. Sie sind denselben
Problemen und Herausforderungen ausgesetzt wie ihre einheimischen Berufskollegen,
die in den seltensten Fällen allein vom Schreiben leben können,
sondern sich andere Erwerbsquellen erschließen müssen, um sich
und ihre Familien zu ernähren.
Asylbewerber: Asylsuchende befinden sich in einer weitaus heikleren Situation.
In vielen Teilen der Welt, einschließlich in Europa, ziehen sich Asylverfahren über
einen langen Zeitraum hin - in einigen Fällen dauern sie bis zu fünf
Jahre. In dieser Zeit ist es den Flüchtlingen nicht möglich, frei
zu wählen, wo und wie sie leben. Bestenfalls stellen staatliche oder
städtische Behörden ihnen Wohnraum in einem Mietshaus zur Verfügung,
oft wird ihnen Obdach in einer Sammel- oder Containerunterkunft zugewiesen.
Darüber hinaus erhalten sie von den Sozialämtern ein Minimum an
finanziellen Mitteln zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts, bzw. Gutscheine
für Nahrungsmittel und Kleidung sowie den Zugang zu einer medizinischen
Grundversorgung. In einigen Staaten können Familienmitglieder getrennt,
in verschiedenen Teilen des Landes untergebracht werden. In den meisten Fällen
ist Asylbewerbern während der gesamten Dauer ihres Asylverfahrens nicht
erlaubt, zu arbeiten und sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Ihre Bewegungsfreiheit ist begrenzt, d.h. ohne Sondererlaubnis dürfen
sie sich weder innerhalb des Asyllandes frei bewegen, noch dürfen sie
das Land verlassen.
Von Bürgen unterstützte Einreise: Es darf angenommen werden, daß im
Falle von Exilanten, die in der privilegierten Lage sind, mittels einer wie
immer gearteten Bürgschaft als Immigranten in ein Land einzureisen,
das Problem einer eventuell notwendigen finanziellen Unterstützung gelöst
ist, zumindest im Anfangsstadium. Diejenigen, die ein zeitlich begrenztes
Stipendium in Anspruch nehmen, werden während der Zeit, in der ihnen
diese finanzielle Unterstützung sicher ist, keine Not leiden. Sollte
im Anschluß daran eine Rückkehr in das Herkunftsland ausgeschlossen
sein und sollte ihnen die Möglichkeit verwehrt bleiben, als politisch
Verfolgte anerkannt zu werden oder um Asyl nachzusuchen, sind sie gezwungen,
nach anderen Optionen zu suchen, d.h. sie müssen eine neue, sichere
Zufluchtsstätte in einem anderen Land finden.
Seit seiner Gründung steht das Center for Writers-in-Exile-American
Branch, eine von drei existierenden Zweigstellen des 1952 entstandenen Zentrums
für Schriftsteller im Exil, den in die USA eingewanderten Kollegen beratend
zur Seite. Zwar verfügt dieses Zentrum aufgrund seiner relativ kleinen
und über das ganze Land verstreuten Mitgliedschaft über keine finanziellen
Mittel, doch werden den neu ankommenden Exilschriftstellerlnnen jeweils Landsleute
aus den Reihen des Zentrums als Kontaktpersonen vermittelt, die ihnen in
allen Fragen der Eingewöhnung zur Seite stehen, nicht nur was den persönlichen
Bereich anbetrifft (bei bürokratischen, medizinischen und anderen Problemen),
sondern auch den professionellen (bei der kulturellen Integration, mit Kontakten
zu Verlagen etc.).
Das New Yorker Center of Chinese-Speaking Writers Abroad (das Mitte der siebziger
Jahre gegründete und 1993 reorganisierte frühere “Zentrum
chinesischer Schriftsteller im Ausland“) setzt sich vor allem aus langjährigen
U.S. Staatsbürgern und Einwohnern chinesischer Herkunft zusammen. Weniger
als ein Viertel der Mitgliedschaft zählt im eigentlichen Sinne zu den
Schriftstellern im Exil. Fast alle Mitglieder gehen unterschiedlichen Berufen
nach, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Zentrum wird von keiner
offiziellen Seite in irgendeiner Art finanziell unterstützt und unterhält
sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Persönliche
und professionelle Hilfestellung für neuexilierte Kollegen wird individuell
von den Mitgliedern des Zentrums geleistet, die in engem Kontakt mit chinesischen
Menschenrechtsgruppen stehen. Wo immer möglich, setzt sich das Zentrum
für die Interessen seiner exilierten Kollegen ein und veranstaltet Lesungen
und Podiumsdiskussionen zum Thema Exilliteratur.
Das Kanadische P.E.N.-Zentrum in Toronto richtete 1997 ein eigenes Writers-in-Exile-Komitee ein. Mit seinem im März 2000 in zweiter Auflage erschienenen Handbook for Writers & Other Literary Professionals Living in Exile in Canada (Handbuch für SchriftstellerInnen und andere literarische Berufsgruppen, die in Kanada im Exil leben) bietet das kanadische P.E.N.-Zentrum ein weites Spektrum an allgemeinen Informationen, praktischen Ratschlägen, nützlichen, die Arbeitsweise des kanadischen Literaturmarkts betreffenden Hinweisen und Anschriften. Es gibt darüber hinaus ausführlich Auskunft über Hilfemöglichkeiten, die dem Zentrum für neu immigrierte Kollegen zur Verfügung stehen. Exilierte Schriftsteller, die mit Unterstützung des Kanadischen P.E.N. als staatlich anerkannte politisch Verfolgte im Lande eintreffen, erhalten ein Jahr lang finanzielle Unterstützung sowie die notwendigen Einrichtungsgegenstände, werden am Flughafen abgeholt und in vorübergehende Quartiere begleitet. Winterkleidung wird, wenn nötig, ebenfalls gestellt. Ein Mitglied des Kanadischen P.E.N. steht als Kontaktperson zur Verfügung, hilft bei der Beschaffung der zum Leben und Arbeiten erforderlichen Papiere und Unterlagen, berät bei Wohnungssuche, der Wahl der Schule für die Kinder, während oder nach der einjährigen finanzierten Eingewöhnungsphase bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und bei der Entscheidung über intensive Sprachkurse, die für die Suche nach einer Anstellung von größter Bedeutung sind. Darüber hinaus geben Mitglieder des Kanadischen P.E.N. detaillierte Hinweise zu Publikationsmöglichkeiten und -praktiken, helfen den Kollegen, einen Publikationsplan zu erstellen, beraten in Übersetzungsfragen, vermitteln Kontakte zu Übersetzern etc. Auch haben sich Einführungsschreiben des Kanadischen P.E.N.-Zentrums bei der Zusendung von Manuskripten an Zeitschriften, Verleger und Literaturagenten als sehr nützlich erwiesen. Gelegentlich veranstaltet das Zentrum Workshops oder Lesungen, bei denen exilierte Schriftsteller der Öffentlichkeit vorgestellt werden, oder es gelingt, eine Kollegin oder einen Kollegen als “exiled writer in residence“ an ein kanadisches College zu vermitteln. Auch exilierte Schriftsteller, die ohne die Hilfe des Kanadischen P.E.N. ins Land kommen, sind willkommen, dem Zentrum als Mitglieder beizutreten. Da es sich im Falle des Kanadischen P.E.N. um ein kleines Zentrum handelt, kann dieser zweiten Gruppe exilierter Schriftsteller leider nicht die gleiche direkte Unterstützung angeboten werden wie der erstgenannten, so daß sie an Organisationen weitervermittelt werden, die sich für die Belange von Neuankömmlingen einsetzen.
Das Writers-in-Exile-Komitee des Schwedischen P.E.N. entstand im Frühjahr
2000. Seit vielen Jahren jedoch unterstützt das Zentrum ad hoc in Schweden
exilierte Kollegen, vermittelt ihnen Rechtsbeistand, befaßt sich mit
Einzelfällen, setzt sich generell für die Belange der Exilierten
und in Asylverfahren ein. Es interveniert bei Regierungsstellen und Behörden,
da Flüchtlinge betreffende Gesetze, auch wenn sie den internationalen
Konventionen entsprechen, in Schweden - wie in weiten Teilen Europas - von
den Behörden oft nur im engsten Sinne ausgelegt werden. Zwar haben Exilschriftsteller
Zugang zu denselben Hilfeleistungen, die allen Flüchtlingen zur Verfügung
stehen, doch der Schwedische P.E.N. kann darüber hinaus gezielt durch
die Vergabe des jährlichen Tucholsky-Preises helfen. Dieser Preis wird
vom schwedischen Kulturministerium finanziert, jedoch vom Schwedischen P.E.N.
in Eigenverantwortung vergeben und erlaubt einem Schriftsteller oder einer
Schriftstellerin eine ungestörte Zeit des Schreibens, frei von finanziellen
Zwängen. Im Jahresturnus vergibt zudem die Stadt Stockholm seit 1998
ein Stipendium (einschließlich Wohnung und Unterhaltskosten) an jeweils
einen exilierten Schriftsteller. Auch dieses Projekt wird in enger Zusammenarbeit
mit dem schwedischen P.E.N.-Zentrum umgesetzt. In Ausnahmefällen hat
der Schwedische P.E.N. private Förderung einzelner bedürftiger
Exilschriftsteller arrangieren können. Darüber hinaus können
schwedische Schriftsteller ebenso wie Schriftsteller im schwedischen Exil
Stipendien beim Schwedischen Schriftstellerfonds beantragen, die ein Minimumgehalt
garantieren. Während auf den Gebieten Gesundheitsfürsorge, Versicherung
und dem Erlernen der schwedischen Sprache Unterstützung seitens des
schwedischen Staates gewährleistet ist, muß jeder Flüchtling
sich selbst um private finanzielle Unterstützung bemühen, wenn
er oder sie Zugang zu Folter- und Traumazentren benötigt, deren Beurteilung
oft bei Asylprozessen als Beweismaterial herangezogen wird. 1999 initiierte
der Schwedische P.E.N. eine die “Wasserstelle“ genannte, monatliche
Veranstaltung, bei der schwedische und immigrierte Schriftsteller und bildende
Künstler mit dem Publikum ins Gespräch kommen. Wie auf jedem von
Wettbewerb gekennzeichneten Literaturmarkt hat auch in Schweden der P.E.N.
nur begrenzte Möglichkeiten, Veröffentlichungen in einer Fremdsprache
oder in Übersetzung zu fördern, verweist jedoch stets an Personen
oder Organisationen, die dabei Hilfestellung leisten können.
Im Jahre 1999 wurde dem Deutschen P.E.N. vom erstmals ernannten Staatsminister
für Kultur und Medien die Durchführung eines Writers-in-Exile-Programms
anvertraut. Mit den finanziellen Mitteln, die aus dem Bundeshaushalt zur
Verfügung gestellt werden, konnte der Deutsche P.E.N. bislang vierzehn
exilierte SchriftstellerInnen und JournalistInnen in sechs deutschen Städten
unterbringen. Das Programm umfaßt Anmietung und Einrichtung der Wohnungen,
die Übernahme von Kranken- und anderen Versicherungen sowie die Zahlung
von Lebenshaltungskosten an die jeweils sechs Stipendiatlnnen. In einem besonderen
Fall mußten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen und
finanziert werden. Die Stipendien werden jeweils für ein Jahr vergeben,
können jedoch verlängert werden, wenn eine sichere Rückkehr
in das Herkunftsland oder eine unabhängige Integration in das Leben
in Deutschland außer Frage stehen. Nach Möglichkeit unterstützen
Mitglieder des Deutschen P.E.N. die Geschäftsstelle in Darmstadt, stellen
sich als Kontaktpersonen und Berater für die Stipendiaten zur Verfügung.
Eine Anzahl weiterer deutscher Städte hat sich dem P.E.N.-Programm angeschlossen,
andere befinden sich noch in der Planungsphase. Die jeweils einjährigen,
Miete, Lebenshaltungskosten und Versicherung umfassenden Stipendien an Exilautorlnnen
werden in diesen Fällen aus den städtischen Haushalten finanziert,
während der P.E.N. eine beratende Funktion übernommen hat. Allen
Programmteilnehmern wurde dringend empfohlen, die deutsche Sprache zu erlernen,
damit ihnen die Integration in ihre neue kulturelle Umgebung leichter fällt.
Wann immer möglich, nehmen sie an den Aktivitäten des P.E.N.-Zentrums
Deutschland teil, das Zentrum vermittelt ihnen Einladungen Dritter zu Veranstaltungen,
Workshops, Diskussionen und Lesungen und bezieht sie generell in seine Kampagnen
zu Writers-in-Prison- und Writers-in-Exile-Themen ein. Eine Ende des Jahres
2000 erschienene deutschsprachige P.E.N.-Broschüre stellt sechs Stipendiatlnnen
mit einem je 10-seitigen Auszug aus ihren Arbeiten und einen literarischen
Kurzportrait vor, in der Hoffnung, eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen
und eventuell auch Übersetzer und Verlage auf sie aufmerksam zu machen.
Eine neue Broschüre wird im Herbst 2005 erscheinen. In seinen Bemühungen
für Writers-in-Exile profitiert der Deutsche P.E.N. in nicht geringem
Maße von der engen Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die sich
für verfolgte und exilierte Kolleginnen und Kollegen einsetzen, sowie
von einem ständigen Austausch mit privaten oder staatlich finanzierten
Institutionen und Stiftungen, die Stipendien vergeben oder Schreibenden eine
temporäre Bleibe anbieten, wo sie ungestört und in Sicherheit arbeiten
können. Darüber hinaus stellt der enge Erfahrungs- und Gedankenaustausch
mit anderen europäischen und außereuropäischen P.E.N.-Zentren
eine wesentliche Bereicherung für die Writers-in-Exile-Arbeit des P.E.N.-Zentrums
Deutschland dar.
Bei allem, was die P.E.N.-Zentren weltweit für ihre verfolgten und ins Exil getriebenen Kolleginnen und Kollegen unternehmen und erreichen konnten, an den grundsätzlichen Problemen hat sich wenig geändert. Die Herausforderungen an die Hilfsbereitschaft zum Schutz Verfolgter sind in vielen Teilen der Welt zahlreicher und vielfältiger geworden, die Bemühungen selbst schwieriger. Schreibende, die sich in ihren Ländern unter repressiven Regimen für Demokratie und die Freiheit des Wortes einsetzen, werden in zunehmendem Maße in ihrer Arbeit eingeschränkt, unter Druck gesetzt, mit Haftstrafen, Folter, sogar mit dem Tode bedroht. Zudem haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Verfolgungsmuster stark verändert. In vielen Ländern auf allen Kontinenten, in denen Geheimdienste, Milizen, Mafiastrukturen, Drogenkartelle, Bürgerkriegsparteien, Warlords und Wirtschaftsinteressen der Zentralregierung die Macht streitig machen, nimmt die Selbstjustiz ein bisher unvorstellbares Ausmaß an. Die hohe Zahl derer, die physisch bedroht, verletzt oder ermordet werden, haben das Schreiben gegen Gewalt und Unrecht zu einer täglichen Bedrohung an Leib und Leben werden lassen. Und die staatlichen Behörden nehmen diese Entwicklung entweder in Kauf, weil ihnen die Mittel zum Schutz der Opfer und zur Strafverfolgung der Täter fehlen, oder sie bedienen sich dieser Elemente für ihre eigenen Zwecke. Vielen der Verfolgten bleibt kaum eine andere Wahl als die Flucht und der schwierige Neuanfang in einem unbekannten Land, in einer fremden Kultur. Zwar können zeitlich begrenzte Hilfsangebote die Bedrohten für einige Monate oder ein Jahr vor unmittelbaren Gefahren retten, wo aber sollen sie im Anschluß Zuflucht finden? Wie können sie sich in einer fremden Umgebung in derart kurzer Zeit einleben und Zukunftsperspektiven entwickeln? Während in einigen Ländern längerfristige Aufnahmemöglichkeiten bestehen, sind sie in anderen Ländern kaum zu finden, und besonders auf dem europäischen Kontinent wird das Exil für viele SchriftstellerInnen und JournalistInnen zu einer Folge von Kurzaufenthalten in einem Land nach dem anderen. Die besten Chancen, den exilierten Kolleginnen und Kollegen in dieser bedrohlichen Situation zu helfen, liegen in einer engen Kooperation und einem ständigen Gedanken- und Informationsaustausch zwischen den Zentren des Internationalen P.E.N. Der mögliche Erfolg unserer Arbeit jedoch hängt zum einen auch zunehmend davon ab, ob es uns gelingt, Netzwerke mit anderen nationalen und internationalen Organisationen aufzubauen, die sich ebenfalls für verfolgte und vertriebene AutorInnen und JournalistInnen einsetzen. Zum anderen wird es auf lange Sicht zu unseren Aufgaben gehören, in unseren Ländern für eine faire und liberale Interpretation der asyl- und ausländerrechtlichen Gesetze einzutreten und in allen Bevölkerungsschichten für ein größeres Verständnis der Probleme von Verfolgten und eine faire und offene, vorurteilslose Integration zu plädieren.
Karin Clark, P.E.N.-Zentrum Deutschland