Writers-in-Prison-Committee Poemrelay

Das Writers-in-Prison-Committee wurde 1960 gegründet, als Reaktion auf die bedrohlich wachsende Zahl der Länder, die versuchen, Schriftsteller durch Repressionen mundtot zu machen. Auch verfolgter Verleger, Redakteure und Journalisten nimmt sich das Committee inzwischen an, jedoch unter einer Prämisse: Gefangene, die wegen Propagierung von Gewalt oder gar ihrer Anwendung verurteilt wurden, und solche, die zum Rassenhass aufgerufen haben, werden nicht unterstützt, weil ihre Aktivitäten mit der Charta des Internationalen P.E.N. unvereinbar sind.

58 der insgesamt 140 P.E.N.-Zentren wirken aktiv im Writers-in-Prison-Committee mit. Jedes dieser Zentren ernennt verfolgte Autoren zu Ehrenmitgliedern. Auf diplomatischen Kanälen oder in öffentlichen Kampagnen machen besondere Beauftragte auf deren Schicksal aufmerksam, um die Freilassung der Gefangenen zu erwirken. Sie korrespondieren mit den Angehörigen der Gefangenen, wenn möglich auch mit diesen selbst. Sie schreiben Artikel über ihre Schützlinge und setzen sich dafür ein, dass ihre Arbeiten übersetzt, in öffentlichen Lesungen bekanntgemacht und publiziert werden.

Das Sekretariat des Writers-in-Prison-Committees, der Londoner Zentrale des Internationalen P.E.N. angeschlossen, sammelt Informationen über die Gefangenen und gibt sie an die nationalen Zentren weiter. Als Quelle dienen Presseberichte, Recherchen von Menschenrechtsgruppen, Berichte von Verwandten und Freunden der Verfolgten oder von P.E.N.-Mitgliedern aus diesen Ländern.

Alle sechs Monate legt das Writers-in-Prison-Committee eine Broschüre (Caselist) vor, die sämtliche ihm bekannt gewordenen Fälle auflistet. Die Angaben werden ständig aktualisiert. Ein monatliches Bulletin unterrichtet überdies über die neuesten Entwicklungen. In Blitzaktionen werden Kampagnen für Autoren organisiert, deren Gesundheit und Leben in Gefahr sind.

Der Internationale P.E.N. ist beratendes Mitglied in der UN-Kommission für Menschenrechte und bei der UNESCO. Das Writers-in-Prison-Committee wird von einem gewählten Vorsitzenden geleitet, dem zwei hauptamtliche Mitarbeiter zur Seite stehen.

Das Autoren-Magazin veröffentlicht auf seiner Internetseite monatlich ein anderes Schicksal eines verfolgten oder inhaftierten Autors:

http://www.autoren-magazin.de/schriftsteller-im-gefaengnis