Mahnwache/ Dialog zu Julian Assange

FREE Assange – Keine Auslieferung!

Pressemitteilung, Darmstadt, 29.11.2022. Am Vorabend des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember veranstaltet das PEN-Zentrum Deutschland drei Mahnwachen für Julian Assange

am 9.12.2022, 17 Uhr,

vor den Britischen Generalkonsulaten in München (Treffpunkt: Friedensengel, oben, Europaplatz 1) und Düsseldorf sowie in Berlin, wo die Mahnwache um wenige Meter verschoben wird. Statt in dem polizeilichen Sperrgebiet an der Wilhelmstraße, wird sie direkt vor der US-Botschaft auf dem Pariser Platz stattfinden, etwa 80 Meter vom bisherigen Versammlungsort vor der Britischen Botschaft entfernt. Damit möchte das PEN-Zentrum Deutschland vor allem die USA als Verfolgerstaat von Julian Assange zum Einlenken auffordern.

Es sprechen Daniela Dahn, Jenny Erpenbeck u.a. in Berlin, Uwe Timm und andere in München. In Düsseldorf wird es eine stille Mahnwache geben, u.a. mit Ingo Schulze und Horst Eckert.

Am 9.12.2022 um 20 Uhr – Online-Talk

Freiheit für Assange
10.Dezember 2022, Tag der Menschenrechte. Theaterregisseurin Angela Richter erzählt von ihren Begegnungen mit Julian Assange, den sie viele Male in der Botschaft Ecuadors in London traf. Daraus entstand ihr Theaterstück „Assassinate Assange“. Angela Richter engagiert sich seit Jahren für den WikiLeaks-Gründer. Mit dem Schriftsteller Gert Heidenreich liest sie aus einem der Dialoge und fordert die Freilassung von Assange. Moderation: Cornelia Zetzsche, Vize-Präsidentin und Writers in Prison Beauftragte des deutschen PEN-Zentrums

Seit 2021 ist Julian Assange Ehrenmitglied des PEN-Zentrums Deutschland. Seit zwölf Jahren beschäftigt sein Fall die Justiz, weil er geheime Dokumente publiziert und damit Menschenrechtsverletzungen der US Army bekannt gemacht hat. Wiederholt haben PEN International und PEN-Zentren weltweit seine Freilassung gefordert. Derzeit ist er in London im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh inhaftiert. Im Juni 2022 bestätigte die damalige britische Regierung seine Auslieferung an die USA, wo ihm bis zu 175 Jahre Haft drohen. Das Berufungsverfahren ist noch nicht entschieden.

Der Fall Assange ist zum juristischen Fall geworden. Er ist nichtsdestotrotz ein politischer Präzedenzfall.

Die Entscheidung der damaligen britischen Innenministerin Priti Patel ist eine Tragödie für Julian Assange und ein Angriff auf die Pressefreiheit und den Schutz von Informanten und Whistleblowern. Den WikiLeaks-Gründer juristisch zu belangen und unter Spionageverdacht zu stellen, ist ein bedrohliches Signal an Journalisten und Verlegerinnen weltweit. Das Verlangen eines Staates, Dokumente geheim zu halten, greift in das Recht der Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit ein; erst recht, wenn der begründete Verdacht auf Korruption und Menschenrechtsverletzungen besteht.

„Seit zwölf Jahren wird Julian Assange in einem kollektiven Akt der Verfolgung als Spion und Verbrecher kriminalisiert und unter Missachtung der Menschenrechte inhaftiert. Ihm wird die Bewegungsfreiheit genommen, das Recht auf Asyl und ein fairer Prozess verweigert, seine Menschenwürde und Unversehrtheit ignoriert. Das alles täuscht nicht darüber hinweg, dass er der Presse- und Informationsfreiheit weltweit und den westlichen Zivilgesellschaften mit der Publikation von Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan einen wichtigen Dienst erwiesen hat. Unsere Solidarität gilt seinem Mut und seinem Kampf um Gerechtigkeit und Wahrheit. Julian Assange ist unverzüglich freizulassen und darf keinesfalls an die USA ausgeliefert werden, zu groß ist das Risiko für noch mehr Unrecht,“ sagte Cornelia Zetzsche, Vize-Präsidentin und Writers in Prison Beauftragte des PEN-Zentrums Deutschland.

Pressekontakt:
Felix Hille
PEN-Zentrum Deutschland e.V., Fiedlerweg 20, 64287 Darmstadt
Tel.: 06151/627 08 23; Mobil: 0157/31382637
E-Mail: f.hille [at] pen-deutschland [dot] de

Julian Assange, Marina Ovsyannikova und die Wahrheit über den Krieg

Pressemitteilung, Darmstadt, 15. März 2022. Das deutsche PEN-Zentrum fordert die Freilassung von Julian Assange und Marina Ovsyannikova. Über Kriegsverbrechen und einen verbrecherischen Krieg zu berichten, kann kein Verbrechen sein.

Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf doch nicht vor dem höchsten britischen Gericht gegen seine drohende Ausweisung an die Vereinigten Staaten von Amerika klagen. Der russischen Redakteurin Marina Ovsyannikova, die im Fernsehen gegen den Krieg in der Ukraine protestierte, drohen nach einem neuen Gesetz des Despoten Putin 15 Jahre Haft. Beide Fälle gehören zusammen: sie zeigen, wie überlebenswichtig Meinungsfreiheit und journalistische Unabhängigkeit für demokratische Gesellschaften sind. Wer Kriegsverbrechen aufdeckt und so zu verhindern hilft, darf, ja muss sich über Gesetze hinwegsetzen, die Information und die freie Rede beschränken.

„Berichte über Kriegsverbrechen dürfen nicht zensiert werden. Erst wenn die Weltöffentlichkeit Kenntnis über die militärische Brutalität in der Ukraine wie auch im Irak erhält, ist es möglich, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuprangern und zu verurteilen. Gerade aus diesem Grund dürften Journalisten wie Assange und Ovsyannikova nicht von einer nationalen Justiz verfolgt werden“, betont Ralf Nestmeyer, Vizepräsident und Writers-in-Prison-Beauftragter des deutschen PEN.

 

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Felix Hille
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Offener Brief an die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock mit der Bitte, sich für die Freilassung von Julian Assange einzusetzen

Pressemitteilung, Darmstadt, 24. Januar 2022

Sehr geehrte Frau Außenministerin Baerbock,

das deutsche PEN-Zentrum setzt sich seit Jahren für die Freilassung des Journalisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange ein. Mit wachsender Besorgnis verfolgen wir, dass sich der Gesundheitszustand unseres Ehrenmitglieds verschlechtert hat. Assange befindet sich seit über 1000 Tagen im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Einzelhaft, nachdem er 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London Asyl beantragt und dort fast sieben Jahre als politischer Flüchtling gelebt hat. Seine Inhaftierung ist willkürlich und einzig politisch begründet. Die englischen Haftbedingungen sind zutiefst beschämend und widersprechen rechtsstaatlichen Standards. So wird Assange nicht nur der Zugang zu Medien, sondern auch zu den Prozessakten verweigert.

Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, Sie daran zu erinnern, dass Sie sich als Oppositionspolitikerin am 14. September 2021 klar für die Freilassung von Julian Assange ausgesprochen haben: „Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange – allen voran gegen das Verbot von Folter (Art. 3), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten (Art. 7) – schließen wir uns der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2020 sowie dem Appell des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer an und fordern die sofortige Freilassung von Julian Assange.“

Diesen unmissverständlichen Worten ist nichts hinzuzufügen. Es sollten ihnen nun, da Sie in der Regierungsverantwortung stehen, auch Taten folgen. Vor allem angesichts der heutigen Entscheidung des UK High Court, dass Assange beim UK Supreme Court Berufung gegen den Auslieferungsbeschluss einlegen darf. Das deutsche PEN-Zentrum bittet Sie daher, sich als Außenministerin der Bundesrepublik Deutschland mit Nachdruck für die unverzügliche Freilassung von Julian Assange einzusetzen und ihm politisches Asyl in Deutschland anzubieten. Eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika, wo Assange für seine journalistischen Enthüllungen bis zu 175 Jahre Haft drohen, wäre ein fatales Signal gegen die Freiheit der Rede, Presse, Meinung und Information, die derzeit weltweit immer stärker unterdrückt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Nestmeyer
PEN-Vizepräsident

 

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“Assange ist kein Krimineller, sondern Journalist. Und Journalismus ist kein Verbrechen”

Foto: Urban Zintel

“Kriminell sind viele der Machenschaften, die Assange und Wikileaks veröffentlicht haben: Folter, Kriegsverbrechen, Korruption, Steuerhinterziehung und vieles mehr. Kriminell ist auch dieser Rachefeldzug der US-Regierung.” Kommentar von PEN-Präsident Deniz Yücel zum aufgehobenen Auslieferungsverbot für WikiLeaks-Gründer Julian Assange in der WELT.

PEN-Zentren verurteilen die Entscheidung, dass Julian Assange ausgeliefert werden darf

Die heutige Nachricht von der Entscheidung des Londoner High Court, die Auslieferung des WikiLeaks Gründers und Publizisten Julian Assange in die USA zu genehmigen, ist ein schockierender Schlag gegen die Pressefreiheit, mit weitreichenden Folgen für investigativen Journalismus in aller Welt. Der Supreme Court als Berufungsinstanz muss diese Entscheidung aufheben und die politisch motivierte Auslieferung von Assange verhindern. Zugleich fordert der PEN unverändert, die Anklagen gegen Assange fallenzulassen. Gesetze gegen Spionage dürfen nicht gegen Journalisten und Publizisten angewendet werden, die Informationen von öffentlichem Interesse veröffentlichen.

Das Urteil des High Court hebt das Urteil des District Court auf, der eine Auslieferung wegen Assanges schlechtem psychischem Gesundheitszustand aus medizinischen Gründen abgelehnt hat. Wegen des hohen Risikos, dass sich seine psychische Gesundheit in US-Haft weiterer verschlechtern und er Suizid begehen könnte, hatte die Richterin Vanessa Baraitser am District Court für Recht erkannt, das es unterdrückerisch wäre, Assange auszuliefern. Die US-Regierung hatte daraufhin schriftliche Zusicherungen gegeben, dass Assage in den USA menschlich behandelt würde – Zusicherungen, die von Amnesty International als „inhärent unzuverlässig“ verworfen wurden. Dennoch hat der High Court heute auf Grundlage dieser Zusicherungen dem Antrag der US-Regierung stattgegeben.

In Reaktion auf diese Nachricht erklärte die Vorsitzende des Writers in Prison Kommittees des internationalen PEN, Ma Thida:

„Der internationale PEN verurteilt die Entscheidung des britischen High Courts, die Auslieferung von Julian Assange an die USA zu gestatten. Dass diese Entscheidung ausgerechnet am Tag der Menschenrechte fiel ist ein schockierender Schlag gegen die Pressefreiheit. Sie statuiert ein gefährliches Exempel, das die rechtmäßige Arbeit von Journalisten und Publizisten überall auf der Welt bedroht. Wir fordern erneut, dass alle Anklagen gegen Assange fallengelassen werden und beschwören die Behörden des Vereinigten Königreichs, ihn umgehend aus der Haft zu entlassen und seine Auslieferung an die USA zu verhindern!“

Daniel Gorman, Direktor des Englischen PEN, erklärt:

Die Entscheidung des High Court hat zutiefst beunruhigende Auswirkungen auf die Pressefreihet und muss im Obersten Gerichtshof überprüft werden. Die gegen Julian Assange vorgebrachten Anklagepunkte umfassen Handlungen, die für die Arbeit investigativer Journalisten unverzichtbar sind. Seine Auslieferung würde deshalb für Journalisten auf der ganzen Welt ein niederschmetterndes Exempel statuieren. Wir rufen die US-Behörden weiter auf, diese höchst problematischen Anklagen fallenzulassen, und fordern den britischen Innenminister auf, diese Auslieferung zu verhindern.“

Hintergrundinformation

Assange sitzt wegen Verstößen gegen das Kautionsrecht seit April 2019 im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Im May 2019 wurde Assange vom US-Justizministerium wegen seiner Rolle bei der Beschaffung und Veröffentlichung geheimer militärischer und diplomatischer Dokumente im Jahr 2010 in 17 Fällen der Spionage angeklagt. Initiativen der Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit und zahllose Menschenrechtsanwälte haben erklärt, dass diese Strafverfolgung Anlass zu schwerwiegender Sorge um die Pressefreiheit im Sinne des ersten US-Verfassungszusatzes ist und ein gefährliches Signal an Journalisten und Publizisten in aller Welt sendet. Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, hat unterdessen klargemacht, dass sowohl die Haftbedingungen, denen Assange in den USA unterworfen sein wird, als auch das gegen ihn zu erwartende Urteil das ernste Risiko beinhalten, Assange der Folter oder einer unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung auszusetzen. US-Strafverfolgungsbehörden hatten Assange bereits früher des gemeinschaftlichen kriminellen Angriffs auf geschützte Datenspeicher angeklagt, worunter etliche eindeutig journalistische Handlungen fielen. Im Juni 2019 unterzeichnete der britische Innenminister einen Auslieferungsbefehl gegen Assange. Sollte er in den USA wegen aller Anklagen verurteilt werden, drohen ihm insgesamt 175 Jahre Haft. Am 24. Juni 2020 hat das US-Justizministerium eine zweite, erweiterte Anklage gegen Assange erhoben, in dem keine neuen Anklagepunkte erhoben, sondern die Anklage des kriminellen Eindringens in Computer erweitert wurde.

Für mehr Informationen über das Engagement des PEN für Julian Assange, darunter die PEN-Entschließung gegen den Missbrauch des US-Spionagegesetzes, und zur Bedeutung des Falls Assange als Bedrohung der Rede- und Pressefreiheit klicken sie bitte hier.

 

Deutsche Übersetzung: Joachim Helfer

“Es sind elf Jahre Unfreiheit. Elf Jahre.”

© Screenshot/3Sat

3sat-kulturzeit-Beitrag über weltweit verfolgte Autorinnen und Autoren und Gespräch mit PEN-Präsident Deniz Yücel (ab Min. 8:31), u. a. warum das deutsche PEN-Zentrum Wikileaks-Gründer Julian Assange zum Ehrenmitglied ernannt hat.

 

London: Julian Assange wird Ehrenmitglied des deutschen PEN

Pressemitteilung, Darmstadt, 2. November 2021. Das deutsche PEN-Zentrum ernennt den investigativen Journalisten Julian Assange zum Ehrenmitglied. Assange befindet sich seit April 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Einzelhaft, nachdem er 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London Asyl beantragt und dort fast sieben Jahre als politischer Flüchtling gelebt hat.

Der 1971 in Australien geborene Julian Assange ist der Gründer sowie Sprecher der Enthüllungsplattform WikiLeaks. Mit der Veröffentlichung von geheimen Militärdokumenten prangerte WikiLeaks 2010 die systematische Folter und weitere Kriegsverbrechen der US-Militärstreitkräfte in Afghanistan sowie im Irak an. Wenige Monate später begannen die Ermittlungen gegen Assange, die schließlich zu seiner Verhaftung durch die Londoner Polizei führten.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied des deutschen PEN-Zentrums ist verknüpft mit der Sorge um die Gesundheit von Julian Assange, dessen Haftbedingungen von Amnesty International als Folter bezeichnet werden. Die Justizwillkür und der Freiheitsentzug von Assange sind eine ungeheuerliche Menschenrechtsverletzung – und dies geschieht inmitten einer westeuropäischen Demokratie und nicht etwa in einem despotischen Regime. Das deutsche PEN-Zentrum nimmt die Vorwürfe der sexuellen Übergriffigkeit ernst, wir wissen aber auch um die von Nils Melzer, dem UN-Sonderberichterstatter für Folter, wiederholt formulierten Zweifel an diesen Beschuldigungen und die Gefahr ihrer unzulässigen Instrumentalisierung.

„Wir fordern die zuständigen Behörden in England auf, unser Ehrenmitglied Julian Assange nicht an die Vereinigten Staaten von Amerika auszuliefern, wo ihm bis zu 175 Jahre Haft drohen, sondern ihn sofort und bedingungslos aus dem Gefängnis zu entlassen. Seine fortdauernde Haft ist einzig politisch begründet und daher weder hinnehmbar noch berechtigt. Sie widerspricht dem Recht auf Meinungsfreiheit und daher der Charta des internationalen PEN. Wir versichern ihm, wie unseren anderen Ehrenmitgliedern, unsere uneingeschränkte Solidarität“, erklärt Ralf Nestmeyer, Vizepräsident und Writers-in-Prison-Beauftragter des deutschen PEN.

Britische Botschaft im Februar 2020 in Berlin Foto: PixelHELPER.org, Dirk Martin Heinzelmann

Zu den Ehrenmitgliedern des deutschen PEN-Zentrums gehörten Václav Havel und Liu Xiaobo, aktuell beispielsweise Anabel Hernández und Maria Ressa sowie Raif Badawi, Selahattin Demirtaş und Pham Doan Trang, die sich gegenwärtig in Haft befinden.

Pressekontakt:
Felix Hille
PEN-Zentrum Deutschland e.V., Fiedlerweg 20, 64287 Darmstadt
Tel.: 06151/627 08 23; Mobil: 0157/31382637; Fax.: 06151/293414
E-Mail: f.hille [at] pen-deutschland [dot] de

 

Das deutsche PEN-Zentrum ist mit seinem Geschäftssitz in Darmstadt eine von weltweit über 150 Schriftstellervereinigungen, die im PEN International zusammengeschlossen sind. PEN steht für Poets, Essayists, Novelists. Die ursprünglich 1921 in England gegründete Vereinigung hat sich als Anwalt des freien Wortes etabliert und gilt als Stimme verfolgter und unterdrückter Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Der deutsche PEN begleitet mit Initiativen und Veranstaltungen das literarische Leben in der Bundesrepublik. Er bezieht Stellung, wenn er die Meinungsfreiheit, gleich wo, in Gefahr sieht. Er mischt sich ein, wenn im gesellschaftlichen Bereich gegen den Geist seiner Charta verstoßen wird.

Offener Brief: Forderung nach sofortiger Freilassung Julian Assanges

In einem offenen Brief an die britische Regierung fordern 40 Menschenrechtsorganisationen, darunter das PEN-Zentrum Deutschland, PEN International sowie Reporter ohne Grenzen, die britische Regierung dazu auf, WikiLeaks-Gründer Julian Assange unverzüglich freizulassen und dessen Auslieferung an die USA zu verhindern.

Assange muss heute seinen Geburtstag im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh verbringen. Sollte er ausgeliefert werden, drohen ihm in den Vereinigten Staaten 175 Jahre Haft, womöglich sogar die Todesstrafe. Die amerikanischen Justizbehörden werfen Assange vor, die Veröffentlichung geheimen Materials von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan ermöglicht sowie andere Menschen zum Hacken von Netzwerken animiert zu haben.

Open letter calling for the release of WikiLeaks publisher Julian Assange
PDF(Download-Link)

 

Rt Hon Robert Buckland QC MP
Secretary of State for Justice and Lord Chancellor
Ministry of Justice
102 Petty France
London#
SW1H 9AJ

3 July 2020

RE: Open letter calling for the release of WikiLeaks publisher Julian Assange
CC: Rt Hon Dominic Raab, Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs

Dear Rt Hon Robert Buckland QC MP,

On 8 June 2020, responding to a question in the House of Lords about the United Kingdom’s stance regarding the protection of journalists and press freedoms, Minister of State Lord Ahmad of Wimbledon said, “Media freedom is vital to open societies. Journalists must be able to investigate and report without undue interference”.

We, the undersigned, agree with this statement and call on the UK government to uphold its commitment to press freedom in its own country. At the time of Lord Ahmad’s remarks, WikiLeaks publisher Julian Assange had been imprisoned on remand in the high-security HMP Belmarsh for more than a year as he faces extradition to the United States on charges of publishing. We call on the UK government to release Mr Assange from prison immediately and to block his extradition to the US.

The US government has indicted Mr Assange on 18 counts for obtaining, possessing, conspiring to publish and for publishing classified information. The indictment contains 17 counts under the Espionage Act of 1917 and one charge of conspiring (with a source) to violate the Computer Fraud and Abuse Act, which uses Espionage Act language. This is the first ever use of such charges for the publication of truthful information in the public interest, and it represents a gravely dangerous attempt to criminalise journalist-source communications and the publication by journalists of classified information, regardless of the newsworthiness of the information and in complete disregard of the public’s right to know.

The charges against Mr Assange carry a potential maximum sentence of 175 years in prison. Sending Mr Assange to the US, where a conviction is a near certainty, is tantamount to a death sentence.

This is an unprecedented escalation of an already disturbing assault on journalism in the US, where President Donald Trump has referred to the news media as the “enemy of the people”. Whereas previous presidents have prosecuted whistleblowers and other journalistic sources under the Espionage Act for leaking classified information, the Trump Administration has taken the further step of going after the publisher.

Mr Assange himself has been persecuted for publishing for nearly a decade. In 2012, with fears of a US prosecution that later proved prescient, Mr Assange sought and was granted asylum from the government of Ecuador, and he entered the Ecuadorian embassy in London. Because the UK declined to guarantee Mr Assange wouldn’t be extradited to the US, the United Nations’ Working Group on Arbitrary Detention ruled that Mr Assange’s detention was indeed arbitrary and called on the UK to “immediately [allow] Wikileaks founder Julian Assange to walk free from the Ecuadorian embassy in London”.

President Obama’s administration prosecuted US Army intelligence analyst Chelsea Manning for disclosing hundreds of thousands of documents to WikiLeaks on the US’ wars in Iraq and Afghanistan, as well as State Department cables and files on inmates at the Guantanamo Bay prison. But the administration, which had empanelled a Grand Jury investigation into WikiLeaks as early as 2010, explicitly decided not to prosecute Mr Assange due to what it termed the “New York Times problem.” As the Washington Post explained in November 2013, “If the Justice Department indicted Assange, it would also have to prosecute the New York Times and other news organizations and writers who published classified material, including The Washington Post and Britain’s Guardian newspaper”.

When President Trump came to power, then-Attorney General of the US Jeff Sessions announced that prosecuting Assange would be a “priority”, despite the fact that no new evidence or information had come to light in the case. In April 2017, in a startling speech against WikiLeaks’ constitutional right to publish, then-CIA director Mike Pompeo declared WikiLeaks a “non-state hostile intelligence service” and said, “Julian Assange has no First Amendment privileges”.

On 11 April 2019, Ecuador illegally terminated Mr Assange’s diplomatic asylum in violation of the Geneva Refugee Convention and invited the British police into their embassy, where he was immediately arrested at the request of the US. Mr Assange served a staggering 50 weeks in prison for a bail violation, but when that sentence ended in September 2019, he was not released. Mr Assange continues to be detained at HMP Belmarsh, now solely at the behest of the US.

Even before the lockdown initiated by the coronavirus pandemic, Mr Assange has been held in conditions approaching solitary confinement, confined to his cell more than 22 hours a day. Now under containment measures, Mr Assange is even more isolated, and he hasn’t seen his own children in several months. Furthermore, Mr Assange has been allowed extremely limited access to his lawyers and documents, severely hampering his ability to participate in his own legal defence. Following a visit to HMP Belmarsh accompanied by medical doctors in May 2019, UN Special Rapporteur on Torture Nils Melzer determined that Mr Assange had endured psychological torture.

Mr Assange’s extradition hearing, which commenced for one week in February 2020 and is scheduled to continue for three more weeks, is set to resume in September. But the coronavirus, which has reportedly already killed at least one fellow inmate at HMP Belmarsh and which continues to spread through prisons at an alarming rate, puts the health and well-being of Mr Assange, who suffers from a chronic lung condition that makes him especially vulnerable to Covid-19, at serious risk.

The continued persecution of Mr Assange is contributing to a deterioration of press freedom in the UK and is serving to tarnish the UK’s international image. Reporters Without Borders cited the disproportionate sentencing of Mr Assange to 50 weeks in prison for breaking bail, the Home Office’s decision to greenlight the US extradition request, and Mr Assange’s continued detention as factors in the UK’s decline in ranking to 35th out of 180 countries in the 2020 World Press Freedom Index.

We call on the UK government to release Mr Assange without further delay and block his extradition to the US – a measure that could save Mr Assange’s life and preserve the press freedom that the UK has committed to championing globally.

Signed:

Nathan Fuller, Executive Director, Courage Foundation
Rebecca Vincent, Director of International Campaigns, Reporters Without Borders (RSF)
Anthony Bellanger, General Secretary – International Federation of Journalists (IFJ)
Archie Law, Chair Sydney Peace Foundation
Carles Torner, Executive Director, PEN International
Christine McKenzie, President, PEN Melbourne
Daniel Gorman, Director, English PEN
Elena Cohen, President, National Lawyers Guild
Jeanne Mirer, President, International Association of Democratic Lawyers
Kjersti Løken Stavrum, President, PEN Norway
Lasantha De Silva, Freed Media Movement
Marcus Strom, President, MEAA Media, Australia
Mark Isaacs, President of PEN International Sydney
Michelle Stanistreet, general secretary, National Union of Journalists (NUJ)
Mousa Rimawi, Director, MADA – the Palestinian Center for Development and Media Freedoms
Naomi Colvin, UK/Ireland Programme Director, Blueprint for Free Speech
Nora Wehofsits, Advocacy Officer, European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF)
Peter Tatchell, Peter Tatchell Foundation
Ralf Nestmeyer, Vice President, German PEN
Rev Tim Costello AO, Director of Ethical Voice
Robert Wood, Chair, PEN Perth
Ruth Smeeth, Chief Executive Officer, Index on Censorship
Sarah Clarke, Head of Europe and Central Asia, ARTICLE 19
Silkie Carlo, Director, Big Brother Watch
William Horsley, Media Freedom Representative, Association of European Journalists
Adil Soz, International Foundation for Protection of Freedom of Speech
Americans for Democracy & Human Rights in Bahrain (ADHRB)
Bytes for All (B4A)
Center for Media Freedom & Responsibility (CMFR)
The Center for Media Studies and Peacebuilding (CEMESP-Liberia)
The Centre for Investigative Journalism (CIJ)
Foundation for Press Freedom (Fundación para la Libertad de Prensa)
Free Media Movement Sri Lanka
Freedom Forum Nepal
IFoX / Initiative for Freedom of Expression – Turkey
International Press Centre (IPC)
The International Press Institute (IPI)
Media Foundation for West Africa
Mediacentar Sarajevo
Pakistan Press Foundation (PPF)
South East Europe Media Organisation (SEEMO)
World Association of Community Radio Broadcasters (AMARC)

Auslieferung von Julian Assange wäre Verrat an Freiheit des Wortes und Pressefreiheit

Auslieferung von Julian Assange wäre Verrat an Freiheit des Wortes und Pressefreiheit

Pressemitteilung, Darmstadt, 14. Juni 2019. Das PEN-Zentrum Deutschland verurteilt die Entscheidung der britischen Regierung, Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA auszuliefern. Zugleich appelliert der PEN an die britischen Behörden, ihren Beschluss zu revidieren, und ruft die EU-Mitgliedstaaten wiederholt dazu auf, Assange Asyl zu gewähren.

„Der Fall Assange ist komplex, denn in der Tat ist er selbst kein Journalist, Wikileaks übernimmt ja keine redaktionelle Verantwortung für das, was veröffentlicht wird. Es geht hier, wie auch bei Manning, Snowden und anderen, um die komplexe Beziehung zwischen Journalisten und ihren Quellen. Ein Angriff auf den Schutz journalistischer Quellen wird gravierende Auswirkungen auf den Journalismus und die Pressefreiheit haben. Deshalb ist dieser Fall so eminent wichtig, bei aller Kritik, die man in anderer Hinsicht an der Person Assange haben kann“, so PEN-Präsidentin Regula Venske.

Die zuständigen Institutionen der EU müssen Assange gegen eine Ausweisung schützen. Sollte er an die USA ausgeliefert werden, wäre dies ein schwerer Schlag gegen die Freiheit des Wortes, die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Medienberichten zufolge hat die britische Regierung dem Auslieferungsgesuch der USA gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange zugestimmt, nachdem die britischen Behörden den Antrag dazu am Mittwoch erhalten haben. Dem Whistleblower drohen bis zu 175 Jahre Haft.

Für das PEN-Zentrum Deutschland

Leander Sukov
Vizepräsident und Writers-in-Exile Beauftragter

Pressekontakt:

Felix Hille
PEN-Zentrum Deutschland e.V., Kasinostr. 3, 64293 Darmstadt
Tel.: 06151/23120; Mobil: 0157/31382637; Fax.: 06151/293414
E-Mail: presse [at] pen-deutschland [dot] de

Das deutsche PEN-Zentrum ist mit seinem Geschäftssitz in Darmstadt eine von weltweit über 150 Schriftstellervereinigungen, die im PEN International zusammengeschlossen sind. PEN steht für Poets, Essayists, Novelists. Die ursprünglich 1921 in England gegründete Vereinigung hat sich als Anwalt des freien Wortes etabliert und gilt als Stimme verfolgter und unterdrückter Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Der deutsche PEN begleitet mit Initiativen und Veranstaltungen das literarische Leben in der Bundesrepublik. Er bezieht Stellung, wenn er die Meinungsfreiheit, gleich wo, in Gefahr sieht. Er mischt sich ein, wenn im gesellschaftlichen Bereich gegen den Geist seiner Charta verstoßen wird.