BEITRAGSORDNUNG DES PEN-ZENTRUM DEUTSCHLAND

Die Mitgliederversammlung in Tübingen hat am 19. Mai 2023 die untenstehende Beitragsordnung beschlossen.

I. Allgemeines
Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden.

II. Höhe der Mitgliedsbeiträge
1. Der Beitrag für eine natürliche Person beträgt derzeit 160 Euro pro angefangenen Kalenderjahr.
2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
3. Präsidiumsmitglieder sind während der Dauer ihrer Amtszeit von Pflicht zum Mitgliedsbeitrag für das jeweilige Kalenderjahr, in der ihre Amtszeit beginnt und endet, befreit.
4. Mitglieder des Freundeskreises (§ 9 der Satzung) zahlen als natürliche und als juristische Personen einen Beitrag von mindestens 120 Euro pro Kalenderjahr.

III. Beitragsermäßigung
1. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

IV. Ende der Mitgliedschaft und Verzug
1. Endet die Mitgliedschaft im Verein, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
2. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für diese wird eine Aufwandsgebühr von Euro 10,00 berechnet.

V. Datenverarbeitung und Lastschrifteinzug
1. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
2. Bei Aufnahme neuer Mitglieder soll der Einzug der Beiträge im Wege des Lastschrift-Einzugsverfahrens vereinbart werden. Von diesem Verfahren kann nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.

VI. Zahlung und Fälligkeit
1. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung vom Girokonto abgebucht, und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme.
2. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied zu tragen. Rückverrechnungsgebühren werden zu Lasten des Mitgliedes verbucht.
3. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 28.02. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Eine Abweichung davon kann vereinbart werden. Barzahlungen werden nur im Ausnahmefall anerkannt. Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie auf folgendes Vereinskonto zu überweisen:

Volksbank Darmstadt IBAN: DE22 5089 0000 0058 9207 11 BIC: GENODEF1VBD

VII. Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

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Begründung:
Das PEN-Zentrum Deutschland gibt sich eine Beitragsordnung. Bislang existieren nur Beschlüsse der Mitgliederversammlung, etwa über die Beitragshöhe und die Befreiung vom Mitgliedsbeitrag für Präsidiumsmitglieder. Diese sollen ersetzt werden. Dies dient zum einen der Übersichtlichkeit und zum anderen der Rechtssicherheit. Zudem werden die Bestimmungen für Beitragsermäßigungen klarer gefasst. Bislang entsprach es dem einfachen Ermessen des Vorstands, wem Beitragsermäßigungen gewährt werden. Die Beitragsordnung soll hier für Rechtssicherheit sorgen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags von 160,00 Euro wird beibehalten.

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